| TOP 1 - Ehrungen: | 
										
											|  | Unser Präsi Aalbino ist nun schon lange genug dabei um in die ehrenvolle Riege der mit dem silbernen Orden ausgestatteten Aalbrüder aufgenommen zu werden. Mit anderen Worten: Der alte Sack ist schon die 34. ABV (in Folge!) dabei und erhält von seinem Aalmanachführer Aalwin den Orden an die Brust geheftet.. | 
										
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											| TOP 2: - Waalen: | 
										
											|  | Dezember ist Waalzeit beim LEC. Auf dieser ABV stand nun die Waal zum Aalbruderbeauftragten an. Hier das Ergebnis der geheimen Stimmdeckelwaal:
											  Aalessandro: 9 Stimmen, Aaldo, Aalbano, Aalan und Aalhard: jeweils 1 Stimme, 1 Stimme ungültig.Somit ist Aalessandro der erste Aalbruderbeauftragte des LEC, der wiedergewählt wird.  | 
										
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											| TOP 3 - LEC-Bildungsurlaub 2004 nach Warnemünde: | 
										
											|  | Hier wurden von den Teilnehmern des Urlaubs die letzten unklaren Punkte besprochen und geklärt. | 
										
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											| TOP 4 - Sterbefall (§ 27 ABV): | 
										
											|  | Die Gründungsmitglieder des LEC schlugen eine Erweiterung des § 27 der ABV und somit folgende Verfassungsänderung vor:"Bei Tod eines Gründungsmitgliedes muss ein Jahr lang auf jeder LEC-Versammlung ein schwarzes Stirnband getragen werden.".
 Hierzu wurde folgendermassen abgestimmt: Dafür: 7, Dagegen: 5, Enthaltung: 1.
 Da  die für eine Verfassungsänderung erforderliche 2/3-Mehrheit fehlt wurde der Vorschlag angeschmettert.
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											| TOP 5 - Vereinsgründung: | 
										
											|  | Hier wurde von Aalbano und Aalwin der Gegenvorschlag gemacht, den LEC als Nicht-e.V. eintragen zu lassen. Das geht nämlich auch und ist billiger. Auch hier wurde abgestimmt: LEC als e.V.: 1 Stimme; LEC als Nicht-e.V.: 4 Stimmen; keine Vereinsgründung: 7 Stimmen; Enthaltung: 1 Stimme. Es bleibt also alles beim alten. | 
										
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											| TOP 6 - Aalbruderausschluss: | 
										
											|  | Es wurde folgender Vorschlag von Aalwin unterbreitet: Erweiterung der Verfassung um einen Paragraphen: 
                                                
                                                  |  | § 15a. Aalbrudertreue |  
                                                  |  |  | (1) Es sind mindestens drei Aalbruderversammlungen pro Kalenderjahr zu besuchen |  
                                                  |  |  | (2)Bei Nichteinhaltung kann von einem Aalbruder der Vorschlag des Ausschlusses kommen |  
                                                  |  |  | (3)Ausnahmefall ist, wenn der Aalbruder seinen ständigen Wohnsitz weiter als 200 km vom LEC-Hauptsitz entfernt besitzt |  sowie Änderung des § 26 wie folgt:   
                                                
                                                  |  | § 16. Aalbruderausschluss |  
                                                  |  |  | (1) 
Verstoß gegen einer der Aalbruderpflichten (siehe § 15) |  
                                                  |  |  | (2) 
Wenn ein Aalbruder ein grob fahrlässiges Verhalten an den Tag legt |  
                                                  |  |  | (3) 
Wenn ein Beitragsrückstand nach Zahlungsaufforderung von mehr als 30,- € vorliegt |  
                                                  |  |  | (4) 
Der Ausschluss kann nur einstimmig durch alle Aalbrüder ohne den Betroffenen zur nächsten Aalbruderversammlung besiegelt werden |  
                                                  |  |  | (5) 
Alle erhaltenen Orden sind abzugeben |  
                                                  |  |  | (6) 
Ein Wiedereintritt ist möglich mit einer Spende von 50,-- € zuzüglich des ggf. noch offenen Zahlungsrückstandes. Die Aufnahmebedingungen gem. § 4 ABV sind einzuhalten. |  
                                                  |  |  | (7) 
Es wird dann eine neue Aalbrudernummer vergeben und die alte Aalbrudernummer wird unter Abschmettern der Hymne feierlich verbrannt |  Hierzu wurde natürlich abgestimmt: Dafür: 6 Stimmen; Dagegen; 7 Stimmen; Enthaltung: 1 Stimme. Somit wurde dieser Vorschlag nicht angenommen. | 
										
											| TOP 7 - LEC-Kohltour 2004: | 
										
											|  | Soll die LEC-kohltour 2004 mit Frauen stattfinden dürfen? Abstimmung: Ja: 2 Stimmen; Nein: 10 Stimmen; Nein: 2 Stimmen. Also: Nein! | 
										
											| TOP 8 - Heilige Stelle: | 
										
											|  | Vorschlag der Gründungsmitglieder, den Ort, an dem der erste Tagesaal begraben wurde, zur Heiligen Stelle zu erklären. Hier wurde einstimmig dafür gestimmt. Somit wird die LEC-Verfassung um folgenden Paragraphen erweitert: 
                                                
                                                  |  | § 35. Heiliger Boden |  
                                                  |  |  | (1) 
Der Vorgarten der Tarpenbekstrasse zwischen Hausnummer 52 und 54 ist “Heiligen Boden”. Dort wurde der erste Tagesaal begraben. |  | 
										
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											| Sonstiges: | 
										
											|  | - LEC-Newsletter: Aalbino fragte nach Kommentaren und Berichten  anderer Aalbrüder für den LEC-Newsletter, um diesen etwas abwechslungsreicher gestalten zu können. Ausserdem war ihm die Meinung der anderen Aalbrüder zum Newsletter wichtig. Hier kam allerdings insgesamt recht dürftige Resonanz. - Passive Mitglieder: Aalessandro ist für einen Extrastatus für Brüder, die fast nie an den Versammlungen teilnehmen. | 
										
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											| Die nächste ABV findet am Freitag, 27.02.2004  statt.
 Vorschau auf die nächste ABV: | 
										
											|  | - Bestimmung des Standorts für den Umwelttag. | 
										
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